Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in St. Wendel.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung St. Wendel

In St. Wendel erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
https://www.landkreis-st-wendel.de/

Landkreis St. Wendel
Mommstraße 21-31
66606 St. Wendel
Tel.: (06851) 801-0
Fax: (06851) 801-2290

Info(at)lkwnd.de

Ansprechpartner

Kreisordnungsamt
Amtsleiterin:
Stephanie Kiwall
Mommstr. 23
66606 St. Wendel
Tel.: (06851) 801-2600
Fax: (06851) 801-2690
E-Mail: Kreispolizeibehoerde(at)lkwnd.de

Wichtige Informationen zur Beantragung in St. Wendel

Voraussetzungen für die Beantragung in St. Wendel

die Vollendung des 18. Lebensjahres
die körperliche und geistige Eignung
der Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit wird durch die Waffenbehörde überprüft
der Nachweis der erforderlichen Sachkunde
der Nachweis eines Bedürfnisses für den Erwerb und Besitz der beantragten Waffe
der Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen

Kosten für die Beantragung in St. Wendel

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in St. Wendel

Mo. – Do.: 8 – 12 Uhr und 13 – 15.30 Uhr
Fr.: 8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Servicebüro
Mo. – Mi.: 7.30 – 16 Uhr
Do.: 7.30 – 18 Uhr
Fr.: 7.30 – 15 Uhr
jeweils durchgehend

Wichtige Dokumente für die Beantragung in St. Wendel

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